Ab dem 28. Mai 2020 sind Gottesdienste und Feiern aller Religionen unter Einhaltung von Massnahmen wieder erlaubt.
Es müssen jedoch zwingend Schutzkonzepte befolg werden; dies hat der Bundesrat an der Sitzung vom 20. Mai 2020 entschieden.
Die nötigen Schutzkonzepte haben wir gemeinsam mit der FIDS bereits erarbeitet und ein kurzes Animations-Video veröffentlicht, das ein einfaches Verständnis aller Schutzmassnahmen ermöglicht.
Aufgrund der Lockerungen seitens der Behörden bis 6. Juni wurde den Moscheen am 10. Juni ein revidiertes Schutzkonzept zugestellt, dieses ersetzt das Schutzkonzept vom 28. Mai und ist ab 12. Juni gültig.
Informationen, ein Lernvideo, Flyer und Plakate zur Wiederaufnahme von Gemeinschaftsgebeten für Moscheen im Kanton Zürich können Sie unter vioz.ch/covid-19 abrufen.