Neues Coronavirus – Informationen zu den Gemeinschaftsgebeten für Moscheen im Kanton Zürich (aktualisiert am 17.12.2021)
Wie bisher können ohne Zertifikatspflicht bis max. 50 Personen einer religiösen Veranstaltung (z. B. Freitagsgebet etc.) beiwohnen, unter:
- Einhaltung der Maskenpflicht
- Einhaltung des Abstands, wo möglich
- Verbot von Konsumation von Getränken und Lebensmitteln
- Erarbeitung und Einhaltung eines Schutzkonzeptes (Schutzkonzept kann von VIOZ und FIDS übernommen werden)
- Aufnahme der Kontaktdaten von Teilnehmenden
Unter Einhaltung der Zertifikatspflicht können auch mehr als 50 Personen an religiösen Veranstaltungen (Freitagsgebet etc.) teilnehmen. Hierbei ist das Tragen einer Maske obligatorisch. Bei religiösen Veranstaltungen ab 50 Personen ist der Zugang auf genesene oder geimpfte Personen beschränkt (2G).
(ältere Informationen) ——————————————-
Neue Regeln – ab den 13. September 2021 gilt eine Zertifikatspflicht ab 50 Personen
Aufgrund der angespannten Lage in den Spitälern hat der Bundesrat am 8. September 2021 informiert, dass die Zertifikatspflicht ausgeweitet wird. Ab Montag, den 13. September 2021 gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen für Personen ab dem 16. Lebensjahr eine Zertifikatspflicht.
Ausnahme für religiöse Veranstaltungen unter mehrere Bedingungen
Es gilt zwar eine Ausnahme für religiöse Veranstaltungen, wie dies das (Freitags-)Gebet in unseren Moscheen wäre, diese ist jedoch nicht uneingeschränkt.
Für religiöse Veranstaltungen, Bestattungsfeiern u.a. gilt die Zertifikatspflicht nicht, jedoch nur unter folgenden Bedingungen:
Gebete bis 50 Personen:
Die Anzahl der Personen ist auf max. 50 begrenzt.
Die Einrichtung ist höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapazität besetzt.
Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske wird befolgt; zudem wird der erforderliche Abstand nach Möglichkeit eingehalten.
Es werden keine Speisen und Getränke konsumiert.
Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen müssen erhoben werden.
Gebete mit mehr als 50 Personen:
Sollte die Anzahl der Personen nicht auf 50 Personen begrenzbar sein, so hat die Moschee beim Eingang das Zertifikat aller Personen zu kontrollieren. Wenn das Zertifikat der anwesenden Personen kontrolliert wird und der Eingang zur Moschee im Rahmen des Gebets nur mit einem Zertifikat möglich ist, dann gelten die oben erwähnten Einschränkungen nicht.
Organisation um Covid-Zertifikate zu überprüfen
Sollten die Moscheen die oben genannten Bedingungen für die Befreiung von der Zertifikatspflicht nicht erfüllen, so ist dies die Aufgabe der Moscheen, die Covid- Zertifikate von Teilnehmenden, Gästen zu überprüfen.
Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, steht die«COVID Certificate Check»-App kostenlos zur Verfügung (kann von allen im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery kostenlos heruntergeladen werden).
Dazu wird der QR-Code auf dem Papierzertifikat oder in der «COVID Certificate»-App gescannt und die darin enthaltene elektronische Signatur überprüft. Die prüfende Person sieht bei diesem Vorgang auf der «COVID Certificate Check»-App den Namen und das Geburtsdatum der Zertifikats-Inhaberin / des Zertifikats-Inhabers und, ob das Covid-Zertifikat gültig ist. Mit dem Zertifikat-light, kann nicht geschlossen werden, ob eine Person geimpft, genesen oder getestet wurde.
Die prüfende Person muss dann den Namen und das Geburtsdatum mit einem Ausweisdokument mit Foto (beispielsweise Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung, Studentenausweis oder SwissPass) abgleichen und so sicherstellen, dass das Zertifikat auf diese Person ausgestellt wurde.
Der Bundesrat hat Ende Februar 2021 beschlossen, dass Restaurationsbetriebe bis 22.03.2021 geschlossen bleiben. Vereinslokale und Gastronomiebetriebe müssen daher in diesem Zeitraum geschlossen bleiben. Das Aufhalten in den Vereinslokalen bzw. Restaurants der Moscheen ist verboten.
Der Kanton Zürich hat ebenfalls neue Regelungen zu den Ausbildungskursen für Jugendliche und Erwachsene erlassen. Das bestehende FIDS Schutzkonzept bleibt bestehen wobei folgender Punkt in Bezug auf den Kanton Zürich angepasst werden muss: Der Religionsunterricht für Kinder findet bis 15. März 2021 nicht oder nur im Fernunterricht statt.
Weitere Informationen befinden sich im Schutzkonzept.
Die Schutzmassnahmen während der Corona-Pandemie werden seitens der muslimischen Seite als nötig und auch als Teil der muslimischen Lehre – das Leben aller zu schützen – verstanden. Die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit aller Menschen ist oberstes Gebot. Parallel mit den Lockerungsmassnahmen wurde das Schutzkonzept für die muslimischen Gemeinschaften zur Durchführung öffentlicher Gottesdienste Im Frühling 2020 erarbeitet und stetig angepasst.
Die Verantwortung zur Umsetzung der jeweiligen Schutzkonzepte liegt bei den einzelnen Institutionen sowie den Teilnehmenden selber. Dieses Schutzkonzept behandelt die Durchführung öffentlicher Gottesdienste in Moscheen; unter Moschee werden die Gebetsräume verstanden, die für Gemeinschaftsgebete genutzt werden.
Weitere Räumlichkeiten in Vereinslokalen, die für Unterricht oder Restauration genutzt werden, fallen unter die:
– Grundlagen für den religiösen Unterricht mit Kindern (Grundprinzipien für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an obligatorischen Schulen);
– Grundlagen für den religiösen Unterricht mit Erwachsenen (Grundprinzipien für den Präsenzunterricht an Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II, der Terti- ärstufe und der Weiterbildung);
– Für Cafeterias, Kantinen, Restaurants, Take-Away etc. gelten die Vorgaben für Gastronomiebetriebe.
Plakate für den Moschee-Aushang (Druckvorlage bis A2)
Plakat – FIDS DE (ARB, ALB, BOS, TRK) «Schutzmassnahmen für Moscheebesucher»
Plakat – BAG DE «Neues Coronavirus: So schützen wir uns» (PDF, 2.9 MB, aktualisiert am 19.10.2020)
Plakat – Flyer für Moscheebesucher (Druckvorlage)
Flyer – FIDS DE (ARB, ALB, BOS, TRK) «Schutzmassnahmen für Moscheebesucher»
Plakat – Social Media Format
Bild – FIDS DE (ARB, ALB, BOS, TRK) «Schutzmassnahmen für Moscheebesucher»
Informations-Video
Video – FIDS DE «Unsere Moscheen öffnen wieder ab dem 28. Mai.»
In diesem Video werden Empfehlungen und Richtlinien für den Moscheebesuch in der Pandemiezeit aufgezeigt.
Diese Informationen sind auf der FIDS Website auch auf Französisch, Albanisch, Bosnisch und Türkisch erhältlich.
Vorangegangene Informationen
Konzept – FIDS DE «Schutzkonzept für muslimische Gemeinschaften in der Schweiz zur Durchführung öffentlicher Gottesdienste – Grundsätze und Richtlinien für islamische Gemeinschaftsge-bete (Gottesdienste) während der Corona-Pandemie» erstellt in Abstimmung mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) revidierte Version vom 12. Juni 2020
Konzept – FIDS DE Ergänzung für Moscheeleitungen zum Schutzkonzept «Freitagsgebet – ergänzende Informationen für Moscheeleitungen» ( revidierte Version vom 12. Juni 2020) mit praktischen Umsetzungsempfehlungen
Konzept – FIDS DE «Schutzkonzept für muslimische Gemeinschaften in der Schweiz zur Durchführung öffentlicher Gottesdienste – Grundsätze und Richtlinien für islamische Gemeinschaftsge-bete (Gottesdienste) während der Corona-Pandemie» erstellt in Abstimmung mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom 23. Mai 2020
Konzept – FIDS DE Ergänzung für Moscheeleitungen zum Schutzkonzept «Freitagsgebet – ergänzende Informationen für Moscheeleitungen» (vom 24. Mai 2020) mit praktischen Umsetzungsempfehlungen
Konzept – BAG DE «Rahmenschutzkonzept Wiederaufnahme von Gottesdiensten und religiöser Zusammenkünfte» des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vom 20. Mai 2020