VIOZ-Beschluss vom 4. November 2016: «Suspendierung der Mitgliedschaft des Kultur Vereins An‘ Nur»

Nov 5, 2016 | Archiv, Medienspiegel

Der VIOZ Vorstand hat in seiner Krisensitzung vom 4. November 2016 beschlossen, die Mitgliedschaft des Kultur Vereins An‘ Nur aus Winterthur zu suspendieren.

Grundlage des Entscheids bildet die durch die Oberstaatsanwaltschaft eingeleitete Untersuchung und die sich daraus ergebende begründete Inhaftierung von Personen aufgrund ihrer Vereinstätigkeit.
Solche Handlungen widersprechen dem Bekenntnis zum Rechtsstaat und zur Schweizer Demokratie, die wir von all unseren Mitgliedern verlangen.

VIOZ unterscheidet zwischen Moschee und Personen.
Fehlbare Personen, seien diese Besucher oder in der Leitung einer Moschee sollen durch den Rechtsstaat zur Verantwortung gezogen werden. Demgegenüber wurde in der Schweiz noch nie ein Gotteshaus aufgrund von Straftaten Geistlicher oder anderer Verantwortungsträger geschlossen.
VIOZ bietet daher nach ihren Möglichkeiten Unterstützung an, die Moschee weiter den Gläubigen zu erhalten.
Das Fehlverhalten Einzelner hat nicht nur dem Ansehen unserer Imame grossen Schaden zugefügt, sondern der ganzen muslimischen Gemeinschaft im Kanton Zürich.

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