Bundesrat: Gemeinschaftsgebete mit bis zu 50 Personen sind erlaubt

Okt 28, 2020 | Medienspiegel

Der Bundesrat hat heute (28.10.2020) neue Corona-Schutzmassnahmen beschlossen.
Die Regelung für Gemeinschaftsgebete mit max. 50 Personen gilt auch für das Totengebet.

Daher empfiehlt sich das Freitagsgebet nicht ganz abzusagen, sondern zwei (oder mehrere) Gebete mit einem genügenden Zeitabstand zu organisieren, so dass sich die Gruppen nicht vermischen.
Wichtig zu beachten bleibt weiterhin, dass zwischen den Gebeten die Räumlichkeiten desinfiziert werden müssen. Abstand, Contact Tracing und das Tragen der Schutzmaske muss weiterhin umgesetzt werden.

Die neue Limitierung auf 50 Personen muss in bestehende Schutzkonzepte aufgenommen werden.

Medienmitteilung des Bundesrats

Bereits von uns veröffentlichte Informationen finden Sie hier:    

 

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