Kantonsrat nimmt Kopftuch-Motion an: VIOZ bedauert den Entscheid

Aug. 31, 2026 | Archiv, Medienspiegel, VIOZ News

Der Zürcher Kantonsrat hat die Motion  «Keine Unterdrückung von Frauen und Mädchen an Zürcher Schulen und Kindergärten» angenommen. Die VIOZ nimmt diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis, erachtet ein pauschales Verbot jedoch als ungeeignet, um die angestrebten Ziele zu erreichen. 

Kernaussagen

  • Die VIOZ lehnt jeden Zwang gegenüber Mädchen und Frauen entschieden ab. 
  • Der Schutz vor Zwang darf nicht mit der Einschränkung der Selbstbestimmung anderer Frauen erkauft werden. 
  • Ein pauschales Verbot unterscheidet nicht zwischen Zwang und freier Entscheidung. 
  • Bildung, Integration und Chancengleichheit werden durch Teilhabe gestärkt. 
  • Bestehende Instrumente wie Schulsozialarbeit, Fachstellen und Kindesschutzmassnahmen sind der wirksamere Weg, um konkrete Problemfälle zu erkennen und zu lösen.  

Stellungnahme zur Annahme der Motion «Keine Unterdrückung von Frauen und Mädchen an Zürcher Schulen und Kindergärten» (KR-Nr. 379/2025)

Die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) nimmt die Annahme der Motion KR-Nr. 379/2025 durch den Zürcher Kantonsrat mit Bedauern zur Kenntnis.

Die Gleichstellung und Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen sowie ihr Schutz vor Zwang sind wichtige gesellschaftliche Anliegen, die auch die VIOZ ausdrücklich unterstützt. Wo Druck oder Zwang bestehen, müssen Betroffene ernst genommen, geschützt und unterstützt werden. Entscheidend ist aus unserer Sicht jedoch, dass dabei zwischen konkreten Situationen von Zwang und selbstbestimmten religiösen Lebensweisen unterschieden wird. Ein pauschales Verbot religiös begründeter Kopfbedeckungen wird dieser Unterscheidung nicht gerecht. Muslimische Frauen und Mädchen haben unterschiedliche Biografien, Überzeugungen und Zugänge zu ihrer Religion. Ihre Entscheidungen und Lebensrealitäten sollten in ihrer Vielfalt wahrgenommen und ihre Stimmen in einer gesellschaftlichen Debatte, die sie unmittelbar betrifft, ernst genommen werden.

Besorgt sind wir insbesondere über mögliche Auswirkungen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Schulen und Kindergärten sind zentrale Orte des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie sollten Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft oder Religionszugehörigkeit gleiche Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Wo religiöse Zugehörigkeit zu einer zusätzlichen Hürde für Bildungswege oder später für berufliche Perspektiven wird, steht dies dem Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe entgegen.

Der Entscheid berührt deshalb auch eine grundsätzliche Frage des gesellschaftlichen Zusammenlebens im Kanton Zürich. Muslimisches Leben ist seit vielen Jahren selbstverständlicher Teil Zürichs und seiner gesellschaftlichen Vielfalt. Musliminnen und Muslime lernen, arbeiten, engagieren sich und übernehmen Verantwortung in unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft. Diese Zugehörigkeit und Teilhabe gilt es auch dort zu ermöglichen, wo unterschiedliche religiöse und weltanschauliche Überzeugungen sichtbar werden.

Die VIOZ ist überzeugt, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt durch Begegnung, gegenseitigen Respekt und die Bereitschaft entsteht, Unterschiede innerhalb eines gemeinsamen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmens auszuhalten und gemeinsam zu gestalten. Gerade Bildungsinstitutionen haben dabei eine besondere Bedeutung.

Die Annahme der Motion beendet für uns daher nicht die notwendige Auseinandersetzung mit den dahinterstehenden Fragen. Wie wir Gleichstellung fördern, Selbstbestimmung schützen und gleichzeitig ein respektvolles Zusammenleben in einer religiös und weltanschaulich vielfältigen Gesellschaft gestalten, bleibt eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe.

Als kantonaler Dachverband muslimischer Organisationen wird sich die VIOZ weiterhin für die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen, für Religionsfreiheit sowie für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben im Kanton Zürich einsetzen. Wir stehen Politik, Behörden, Bildungsinstitutionen, Religionsgemeinschaften und der Zivilgesellschaft weiterhin für einen offenen, sachlichen und konstruktiven Dialog zur Verfügung.

Wer Frauen stärken will, muss ihre Selbstbestimmung stärken. Zwang ist entschieden abzulehnen. Gleichzeitig dürfen freiwillige Entscheidungen nicht durch neue staatliche Vorschriften ersetzt werden.

Die VIOZ wird sich weiterhin für den Schutz von Mädchen und Frauen, für Chancengleichheit, Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen und steht Medien, Politik und Öffentlichkeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung.  

Die ganze Stellungnahme finden Sie hier zum Herunterladen.

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