Der Bund sowie der Kanton Zürich haben diese neue Corona-Schutzmassnahmen beschlossen.
Die Bundesregelung für Gemeinschaftsgebete mit max. 50 Personen gilt weiterhin.
Daher empfiehlt sich das Freitagsgebet weitherhin nicht ganz abzusagen, sondern zwei (oder mehrere) Gebete mit einem genügenden Zeitabstand zu organisieren, so dass sich die Gruppen nicht vermischen.
Wichtig zu beachten bleibt weiterhin, dass zwischen den Gebeten die Räumlichkeiten desinfiziert werden müssen. Abstand, Contact Tracing und das Tragen der Schutzmaske muss weiterhin umgesetzt werden.
Die neue Limitierung auf 50 Personen muss in bestehende Schutzkonzepte aufgenommen werden.
Neu darf der Unterricht für Kinder bis 15. März 2021 im Kanton Zürich nicht (oder nur im Fernunterricht) stattfinden.
Die Zürcher Bildungsdirektion hat ihre bis 28. Februar geltende Verfügung jedoch bis 15. März verlängert.
Moscheegemeinden, die den Religionsunterricht als online Fernunterricht gestalten möchten und dazu fragen haben, können sich an das VIOZ Sekretariat wenden.
Der Bundesrat hat Ende Februar beschlossen, dass Restaurationsbetriebe bis am 22.03.21 geschlossen bleiben.
Vereinslokale und Gastronomiebetriebe müssen daher in diesem Zeitraum geschlossen bleiben. Das Aufhalten in den Vereinslokalen bzw. Restaurants der Moscheen ist verboten.
Bereits von uns veröffentlichte Informationen finden Sie hier: