Medienmitteilung – VIOZ zum Entscheid des Bezirksgerichts Zürich

Jan 28, 2025 | Medienspiegel, VIOZ News

PDF der Stellungnahme

Zürich, 28.01.2025

Die Vereinigung der islamischen Organisationen in Zürich hat Anzeige gegen Saïda Keller- Messahli eingereicht. Diese hatte den Dachverband der Musliminnen und Muslime im Kanton Zürich in einem Zeitungsinterview in die Nähe von Extremisten gerückt. Das Bezirksgericht in Zürich hat der VIOZ kurz vor der Hauptverhandlung eine Frist angesetzt, um zu erklären, ob sie den Strafantrag auf den Interviewer als Mitautor ausweiten wolle, ansonsten das Verfahren ohne Urteil eingestellt werde. Die VIOZ möchte den Strafantrag nicht ausweiten.

Saïda Keller-Messahli rückte die VIOZ öffentlich in die Nähe von Extremisten. Daraufhin entschied sich die VIOZ, eine Anzeige gegen Saïda Keller-Messahli einzureichen. Das Bezirksgericht Zürich setzte der VIOZ kurz vor der Hauptverhandlung eine Frist, um zu erklären, ob sie den Strafantrag gegen die Beschuldigte mindestens auf den Interviewer ausweiten wolle; dies, da der Strafantrag unteilbar und der Interviewer als Mitwirkender am Gespräch mitverantwortlich sei. Die VIOZ hat sich entschieden, den Strafantrag nicht auszuweiten.

Aus folgenden Gründen:

Als Dachverband der Musliminnen und Muslime setzt sich die VIOZ für ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben und den interreligiösen Dialog ein und trägt dadurch aktiv zum sozialen und religiösen Frieden bei. Foren wie der interreligiöse runde Tisch erweisen sich als sehr wirksam und fruchtbar. Die VIOZ wünscht sich eine offene Gesellschaft, in der jede und jeder Platz findet. Gegenseitiges Verständnis und Wohlwollen sind dabei unabdingbar. Die Dachverbände der Musliminnen und Muslime engagieren sich seit vielen Jahren für die Anliegen der drittgrössten Religionsgemeinschaft, realisieren gemeinnützige und integrationsfördernde Projekte und haben sich als geschätzte Ansprechpartner für staatliche, religiöse und gesellschaftliche Institutionen etabliert, mit denen sie eng zusammenarbeiten. Die im Interview geäusserten Vorwürfe sind falsch. Die Aussagen tangieren den Ruf der VIOZ und stellen den Dachverband grundsätzlich in Frage. Es liegt auf der Hand, dass die VIOZ dies nicht tolerieren kann. Eine der grössten Herausforderungen für die Vereinigung ist die dauernde Rechtfertigungspflicht. «Die mediale Berichterstattung der letzten Tage ist ein gutes Beispiel. Es wurde in einem Titel suggeriert, dass Saïda Keller-Messahli angezeigt wurde, weil sie vor Extremisten warnt. Wir haben sie nicht angezeigt, weil sie vor Extremisten warnt, sondern weilsie unsere Vereinigung in deren Nähe rückt. Das ist ein grosser Unterschied», sagt Muris Begovic, Geschäftsleiter von VIOZ.

Die richterliche Verfügung bringt den Verband in ein Dilemma. Die VIOZ macht einerseits von ihrem Recht Gebrauch und wehrt sich mit strafrechtlichen Mitteln gegen die im Interview getätigten Aussagen. Unwahrheiten und Desinformation fügen der Gesellschaft erheblichen Schaden zu. Für ein respektvolles Miteinander ist die Einhaltung grundlegender Regeln entscheidend. Die VIOZ nimmt diese Prinzipien für sich selbst als Massstab und erwartet dies auch von anderen Akteuren. Dazu gehört, dass die in einer demokratischen Gesellschaft hoch geschätzte Meinungsfreiheit weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene absolut gilt.

«Wir setzen uns für Rechtsstaatlichkeit und die demokratische Grundordnung ein. Die Schweiz lebt von Werten des gegenseitigen Respekts und der Meinungsfreiheit. Diese darf jedoch nicht mit Anschuldigung und Stigmatisierung verwechselt werden. Wir sind nicht bereit, solche Äusserungen länger hinzunehmen. Deshalb haben wir uns mit rechtlichen Mitteln gewehrt», sagt Muris Begovic.

Zum Entscheid des Bezirksgerichts Zürich meint Muris Begovic: «Wir sind zum Schluss gekommen, dass es aus unserer Sicht problematisch ist, den betreffenden Journalisten mit in die Verantwortung zu ziehen. In einem Interview hat die befragte Person vor der Veröffentlichung das Recht, ihre Aussagen abzuändern oder zurückzuziehen. Wir sind der Meinung, dass eine Ausweitung des Strafantrags nicht gerechtfertigt ist, weil allein Frau Keller-Messahli die Verantwortung über ihre Aussagen trägt».

Die VIOZ ist überzeugt, dass derartige Äusserungen Ängste in der Bevölkerung schüren und die Ausgrenzung fördern. Deshalb bedauert der Verband die richterliche Verfügung. Aus Sicht der VIOZ unterhöhlt die Beschuldigte durch ihre öffentlichen Aussagen das friedliche Zusammenleben. Frieden, Gemeinschaft, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit etwa sind jedoch sowohl für Christinnen und Christen, Jüdinnen und Juden, Musliminnen und Muslime als auch für viele Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, grundlegend.

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Weitere Informationen:

Muris Begovic, Geschäftsleiter der VIOZ

+41 76 559 09 59

m.begovic@vioz.ch

 

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