kath.ch vom 13. August 2017: «Die Gründung des Vereins Al-Rahman verzögert sich»

Aug 13, 2017 | Archiv, Medienspiegel

Zur «Offenen Moschee»

Als Dachverband der muslimischen Organisationen im Kanton Zürich sieht sich die VIOZ der in der schweizerischen Bundesverfassung garantierten Religionsfreiheit verpflichtet. In diesem Sinne begrüssen wir jedes Bestreben von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, sich im Rahmen der geltenden Rechtsordnung zu organisieren und von ihrem Recht der Religions- und Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen.
Die VIOZ diskriminiert nicht, auch nicht aufgrund einer inner-islamischen Ausrichtung eines Beitrittskandidaten, was auch die sehr breite Aufstellung unserer Mitgliedsorganisationen bezeugt, unter denen es solche gibt die sowohl sunnitisch, als auch schiitisch geprägt sind und die die ethnische Diversität der muslimischen Gemeinschaft abbildet.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1995 wurde bei der VIOZ kein einziger Fall verzeichnet, dass eine Person aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung, oder Weltanschauung nicht in eine Moschee zugelassen wurde. Ebenso werden Moscheebesucher weder auf ihre sexuelle Ausrichtung, noch auf ihre Weltanschauung kontrolliert.
Dutzende Moscheen im Kanton Zürich sind so ausgerichtet, dass Männer und Frauen gemeinsam in einem Raum beten. Musliminnen sind auf allen Ebenen in die Arbeit und Führung der Gemeinden eingebunden, von Präsidiums- und Vorstandstätigkeiten, über Repräsentationsfunktionen bis hin zum Unterricht (für beide Geschlechter).

Als Dachverband stehen wir neugegründeten Moscheen offen gegenüber in dem Mass, wie diese den bestehenden Moscheen offen gegenüberstehen sowie unsere demokratische Gesellschaft und das Schweizerische Recht achten.

Einen Beitrag über eine neu geplante «offene Moschee» in dem VIOZ genannt wird finden Sie hier.

Quelle: kath.ch, 13.08.2017
Bildquelle: Basierend auf Screenshot von islam-wissen.com vom 13.08.2017

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