Empfehlungen zum Umgang und Verhalten in der Zeit Coronavirus Epidemie

Mrz 16, 2020 | Medienspiegel

Zusätzliche Empfehlungen der VIOZ-Sicherheitskommission vom, 12. März 20:

  • Die Freitagspredigten können abgehalten werden, sofern die Anzahl der BesucherInnen nicht mehr als 1000 ist. Es liegt aber am Veranstalter das Risiko einzuschätzen, auch wenn die Anzahl der Personen deutlich kleiner ist. Zu Bedenken ist die Nähe, Körperkontakt, Risikogruppen (z.B. ältere Menschen) usw.
  • Es muss genügend Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
  • Die Verantwortlichen Personen müssen sicherstellen, dass die BesucherInnen ihre Weisungen befolgen. Personen die niesen oder schnupfen, müssen sie wegschicken können.
  • Der Vorstand muss sicherstellen, dass eine Namensliste geführt wird. Sollte es dazu kommen, dass eine infizierte Person in der Moschee anwesend ist, müssen andere BesucherInnen benachrichtigt werden.

Im nachfolgenden befinden sich Empfehlungen des Vorstands zum Umgang und Verhalten in der Zeit der Coronavirus Epidemie.

  • Allgemeingeltenden Regeln zum Händewaschen, Gebrauch von Desinfektionsmittel, Verwendung von Masken, das Verzichten auf Händeschütteln und Umarmen sind nach wie vor zu befolgen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter folgendem Link der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. https://gd.zh.ch/internet/gesundheitsdirektion/de/themen/coronavirus.html
  • Personen mit Symptomen sollen einen Arzt oder eine Notfallstelle telefonisch kontaktieren und Instruktionen befolgen. Solche Personen dürfen nicht in Moscheen, Sitzungen oder Veranstaltungen an denen andere Menschen teilnehmen, gehen. Ein solches Verhalten entspricht der Sunnah des Gesandten Muhammad (saws).
  • Das fünfmalige Gebet und damit auch die rituelle Waschung (abdest/wudūʿ) ist ein wichtiger Bestandteil der islamischen Glaubenspraxis. Wir empfehlen bei ritueller Waschung zusätzlich auf die Empfehlungen der Behörden aufs gründliche Waschen der Hände zu achten.
  • Wir empfehlen allen Imamen in jeder Freitagspredigt, bis eine Entwarnung der Behörden kommt, sich dem Thema der Epidemie zu widmen und die Besucherinnen und Besucher der Moscheen darauf hinzuweisen jeglichen Körperkontakt zu meiden.
  • Imame müssen selber entscheiden wie sie mit der Regelung der Berührung innerhalb der Reihen (saff) umgehen. Wir empfehlen das Freitagsgebet vorerst mit Jacken zu verrichten, damit die Berührung vorerst gemindert wird. Die Gebetsräume unbedingt mit Socken betreten.
  • Zusätzlich empfehlen wir eine Person beim Eingang der Moschee aufzustellen die darauf verweist Körperkontakt zu meiden.
  • Personen die älter als 55 Jahren sind, gehören zu einer Risikogruppe und wir empfehlen zur bevorstehenden Versammlungen eine Stellvertretung senden.
  • Wir empfehlen den Vorständen der Moscheen geplante Grossveranstaltungen und Sitzungen abzusagen oder bis auf weiteres zu verschieben. Interne Sitzungen, wie zum Beispiel Vorstandssitzungen können per Telefonkonferenzen oder live-Videoübertragung organisiert werden. Die Abwägung von Schaden und Nutzen ist ein wichtiger Bestandteil der islamischen Jurisprudenz (fikh) und dies soll vor allem in solchen Situationen zur Geltung kommen.
  • Man muss bedenken, dass junge Menschen die Viren tragen können ohne die Symptome zu bemerken und damit entsteht die Gefahr ältere Menschen anzustecken. Die Inkubationszeit kann zwei Wochen betragen.
  • Personen, die in Risikogebieten auf Reisen waren sollen für mindestens zwei Wochen nicht an Sitzungen und anderen Versammlungen teilnehmen.

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