Empfehlungen für den Monat Ramdan während der Corona-Pandemie

Apr 20, 2020 | Archiv, Medienspiegel, VIOZ News

Aktivitäten der Moscheen während des Monats Ramadan

Liebe Geschwister,
as-salamu alaykum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu

Dieses Communiqué wurde in Zusammenarbeit mit den aufgeführten Dachverbänden erstellt und von der Imam-Kommission geprüft und gutgeheissen.

Der Bundesrat hat über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus berichtet und in den Erläuterungen zur Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 17. April 2020 (und auch weiterhin in der Fassung vom 30. April), heisst es unter anderem:

„Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nicht erlaubt.“

Was dies für unsere Religionspraxis während des Monats Ramadan bedeutet, wird im Nachfolgenden erläutert.
Der erste Fastentag ist gemäss Berechnungen am Freitag, 24. April 2020.

Wir möchten nochmals betonen und darauf hinweisen, dass die Gesundheit und der Schutz des Menschen in seiner Ganzheit im Vordergrund stehen. In Anbetracht dieser Tatsache möchten wir folgende Empfehlungen abgeben.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien einen gesegneten Monat Ramadan. Ramadan Karīm!

Empfehlungen als PDF:

FIDS, Ramadan 2020_Aktivitäten in den Moscheen und Empfehlungen
FOIS, activités et mosquées pendant Ramadan
FIDS, Cami ve cemiyetlerin Ramazan ayındaki aktiviteleri
FIDS, Džematske aktivnosti tokom mjeseca ramazana
FIDS, Aktivitetet e xhamive gjatë muajit të Ramazanit

 

Tarāwīḥ-Gebete  صلاة التراويح 

Das neue Coronavirus wird hauptsächlich bei engem und längerem Kontakt übertragen. Aus diesem Grund wurde in der Bundesregelung festgehalten, dass Versammlungen für Religionsgemeinschaften weiter verboten bleiben. Deswegen wird es nicht möglich sein, die Tarāwīḥ-Gebete in den Moscheen zu verrichten.

Empfehlung:

Machen Sie es sich zur Praxis, die Tarāwīḥ-Gebete dieses Jahr im Kreis der Familie zu verrichten. Das Tarāwīḥ-Gebet wurde in der Zeit der Gefährten des Gesandten Muhammad (s.a.w.s) von mehreren Sahabas zu Hause verrichtet.

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Freitagsgebete  صلاة الجمعة 

Aus ähnlichen Gründen wie beim Tarāwīḥ-Gebet (enger und längerer Kontakt), können Freitagsgebete ebenfalls immer noch nicht durchgeführt werden.

Empfehlung:

Verrichten Sie stattdessen das Mittagsgebet und machen Sie viele Bittgebete.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass selbst organisierte Versammlungen für das Verrichten der Gebete in privaten oder sogar in Vereinsräumlichkeiten – vor allem für das Verrichten des Freitagsgebets (ǧumuʿa) – keine Verankerung in der islamischen Lehre haben. Wir bitten vor allem die Imame, vermehrt darauf hinzuweisen, dass solche Handlungen nicht im Einklang mit der islamischen Lehre stehen.

 

Unterricht für Kinder und Erwachsene

Der Unterricht in den Moscheen bleibt weiterhin verboten. Auch die öffentlichen Schulen bleiben vorerst bis am 11. Mai 2020 geschlossen. Ob es hierzu Änderungen geben wird, plant der Bundesrat am 29. April 2020 zu kommunizieren.

Empfehlung:

Die Dachverbände sind sich einig, dass der Unterricht bis am 8. Juni 2020 nur online stattfinden sollte. Der Grund dafür ist in erster Linie, dass die Besucherinnen und Besucher der Moscheen aus unterschiedlichen Orten kommen. Solche Ansammlungen erhöhen das Risiko der Ausbreitung des Virus. Der Bundesrat wird hierzu nochmals am 27. Mai 2020 kommunizieren.

Wir empfehlen den Eltern, ihre Kinder in diesem gesegneten Monat dazu zu motivieren, die verfügbare Zeit für den Erwerb von nützlichem Wissen zu nutzen und vermehrt den Koran zu lesen.

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Iftar – Fastenbrechen

Kollektive Iftare / Fastenbrechen können nicht in den Moscheen oder Vereinslokalen organisiert werden. Diese sollten im engen Familienkreis bzw. im eigenen Haushalt stattfinden.

Empfehlung:

Spenden Sie Ihren Iftar. Wenden Sie sich an Ihren Imam und Ihre Moschee und erkundigen Sie sich darüber, wo und in welcher Form Sie die Spende leisten können.

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Bayram/Eid – Gebet

Im Wissen, dass die Eid / Bayram-Gebete immer eine sehr hohe Anzahl von Besucherinnen und Besuchern aufweisen und die Regelungen betreffend Versammlungen zu diesem Zeitpunkt immer noch gültig sein werden, wird es nicht möglich sein, diese in einer Gemeinschaft zu verrichten.

Empfehlung:

Wir empfehlen den Imamen, am Tag des Feiertags die Mitglieder via Videocall (Skype, Zoom o.ä.) zu kontaktieren. In einer Botschaft vor dem Feiertagsgebet sollten die Imame vermehrt darauf hinweisen, dass selbst organisierte Gebete in jedem Fall vermieden werden müssen, da dies nicht der Praxis des Gesandten Muhammad (s.a.w.s) entspricht und keine Verankerung in der islamischen Lehre hat.

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Beerdigungen

Die Regelung betreffend Beerdigungen im Familienkreis wurde gelockert.

Empfehlung:

Wenden Sie sich an den Imam Ihrer Moschee, den kantonalen Dachverband oder direkt an das Bestattungsamt Ihrer Gemeinde.

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