Bericht des Bundesrats zu “Professionalisierungsanreizen für religiöse Betreuungspersonen”

Aug 18, 2021 | Medienspiegel, VIOZ News

“Gemässigte religiöse Betreuungspersonen können integrativ wirken und damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention gegen Radikalismus leisten. […] Dieses integrative Potenzial kann man unter anderem durch den Einbezug von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften in öffentliche Institutionen wie der Armee, Spitälern, Einrichtungen des Justizvollzugs oder Asylunterkünften nutzen.”

Seit 2017 engagiert sich die VIOZ als gleichberechtigte Trägerin der “Qualitätssicherung Muslimischer Seelsorge in öffentlichen Institutionen im Kanton Zürich – QuaMS” gemeinsam mit dem Kanton Zürich bei der Sicherstellung eines qualitativ hochstehenden Seelsorgeangebots in öffentlichen Institutionen für die ca. 100’000 Musliminnen und Muslime im Kanton Zürich. Die Muslimische Seelsorge Zürich (QuaMS) wird interreligiös durch eine Begleitkommission der evangelisch-reformierten Landeskirche und der römisch-katholischen Körperschaft unterstützt, während das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft der Universität Fribourg (SZIG) die Weiterbildung der muslimischen Seelsorgenden auf universitärem Niveau sicherstellt.  Am Pionierprojekt einer Imam-Weiterbildung im Kanton Zürich (“Zürich-Kompetenz”) unter dem Patronat der kantonalzürcher Direktion der Justiz und des Innern und in Zusammenarbeit mit dem SZIG ist die VIOZ ebenfalls beteiligt.

Als Dachverband der muslimischen Gemeinschaften im Kanton Zürich hat die VIOZ insbesondere die Integration der Musliminnen und Muslime, den interreligiösen Dialog und ein Engagement für das friedliche, gesamtgesellschaftliche Zusammenleben im Rahmen des liberalen und demokratischen Rechtsstaates zum Ziel. Dies zeigt sich deutlich in den oben genannten Bemühungen der VIOZ. 

Mit der Veröffentlichung seines Berichts zu “Professionalisierungsanreizen für religiöse Betreuungspersonen” bestätigt der Bundesrat den konstruktiven, dialogorientierten und zukunftsweisenden Umgang aller beteiligten Akteurinnen und Akteure im Kanton Zürich bei Fragen und Herausforderungen im Kontext von Religion, insbesondere in Bezug auf die sog. “nicht-anerkannten” Religionsgemeinschaften, wie den Islam.

Neben einem “breiten Angebot an Bildungsmöglichkeiten” für Imame und religiöse Betreuungspersonen braucht es aber auch “weitere Anreize für die Professionalisierung”. Die rechtliche, politische und strukturelle Ungleichbehandlung der diversen Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich und in der Schweiz sind angesichts des gesellschaftlichen Wandels der letzten Jahre und Jahrzehnte je länger je mehr, nur noch schwer begründbar. Es sollten, wie im Bericht des Bundesrats aufgeführt, “breiter gefasste Wege” in den Blick genommen werden, “welche die Professionalisierung von Leistungen religiöser Betreuungspersonen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts unterstützen”.

Medienmitteilung des Bundesrates

Link zum Bericht

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