«Am 24. März 2018 hat das Jugendparlament Kanton Zürich vier Petitionen eingereicht, zu denen die zuständigen Sachkommissionen gemäss § 38b Abs. 3 und 4 KRG wie folgt Bericht erstatten [ KR-Nr. 295/2018]»
Die vier Petitionen lauten:
- 18.406, Anerkennung der islamischen Religionsgemeinschaft
- 18.407, Politpodien an Zürcher Schulen der Sekundarstufe 1 & 2
- 18.408, STOP Foodwaste
- 18.409, Vegetarisch 1/5
In der ersten Petition «18.406, Anerkennung der islamischen Religionsgemeinschaft» forderte das Jugendparlament, dass der Kantonsrat die Anerkennung der islamischen Religion analog zur Landeskirche als staatliche Religionsgemeinschaft überprüft.
Hierauf antwortete die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK):
«Die STGK hat eine Vertretung des Jugendparlaments angehört und attestiert ihr grosses Engagement. Im direkten Austausch wurde deut- lich, dass das Jugendparlament mit seiner Petition vor allem die politi- sche Debatte über den Umgang mit islamischen Glaubensgemeinschaften anstossen will. Die STGK hat sich ausserdem mit dem zuständigen Mitglied des Regierungsrates über mögliche gesetzgeberische Vorhaben sowie über bestehende Kontakte zu den Religionsgemeinschaften ausgetauscht.
Im Kanton Zürich sind fünf Religionsgemeinschaften, drei christliche und zwei jüdische, öffentlich-rechtlich anerkannt. Das ist ein Ausdruck der zunehmenden religiösen Pluralisierung der Gesellschaft. Mit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung sind Rechte, aber auch Pflichten verbunden, z. B., dass die anerkannten Religionsgemeinschaften die Mitwirkung ihrer Mitglieder nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen ordnen müssen.
Neben den anerkannten Religionsgemeinschaften gibt es etliche nicht anerkannte Gemeinschaften, am bedeutendsten, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, die muslimischen und die christlich-orthodoxen Gemeinschaften. Ähnlich wie bei den Christen teilt sich die islamische Religion in unterschiedliche, meist ethnisch geprägte Gemeinschaften.
Viele davon sind im Dachverband VIOZ (Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich) organisiert. Der Regierungsrat pflegt einen regelmässigen institutionellen Austausch mit diesem Verband.
Im Dezember 2017 hat der Regierungsrat ein Leitbild in Bezug auf die Haltung des Staates gegenüber den Religionen erlassen und dazu sieben Leitsätze formuliert. Einer davon betrifft das Ziel, klare Handlungsgrundlagen für den Umgang mit nicht anerkannten Religionsgemeinschaften zu schaffen. Aktuell unterstehen die nicht anerkannten Religionsgemeinschaften nur den Regeln des normalen Vereinsrechts, und damit gibt es keine rechtliche Grundlage, um diesen Vereinen seitens des Staates Vorgaben zu machen, beispielsweise betreffend der Ausbildung der Imame oder der Jugendarbeit.
Eine gewisse Verbindlichkeit entsteht erst, wenn der Staat Geld an ein Projekt zahlt. Dann kann er zwar nicht den Verein an sich, jedoch das eigentliche Projekt beeinflussen. Dies wurde hinsichtlich der Ausbildung von muslimischen Seelsorgern so gemacht, wofür ein eigener Verein gegründet wurde, mit Vertreterinnen und Vertretern der reformierten und der katholischen Kirche in dessen Beirat.
Für weitergehende Überlegungen, beispielsweise zu einem Gesetz über nicht anerkannte Religionsgemeinschaften, beabsichtigt die zuständige Direktion, eine Studie in Auftrag zu geben. Sie soll Möglichkeiten aufzeigen, wie der Staat mit Gemeinschaften zusammenarbeiten kann, die Leistungen für die Gesellschaft erbringen, die über diejenigen eines normalen Vereins hinausgehen. Die Kommission ist auch an den Ergebnissen dieser Studie interessiert.
Etliche Mitglieder der STGK halten fest, dass der Anstoss für eine Anerkennung von den islamischen Gemeinschaften selber kommen müsste. Trotz verschiedener Kontakte von STGK-Mitgliedern zu Exponenten aus diesem Umfeld fehlt der Eindruck, dass die Anerkennung ein allgemeines Bedürfnis der Betroffenen ist. Einzelne muslimische Gemeinschaften wären hingegen durchaus an einer verbindlicheren Zusammenarbeit mit dem Kanton interessiert. Für die Kommission ist klar, dass im Falle einer öffentlich-rechtlichen Anerkennung von muslimischen Gemeinschaften die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein müssten wie bei den bereits anerkannten christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften.
Die Kommission hat mit Interesse von den weiteren Absichten der zuständigen Direktion hinsichtlich des Umgangs mit nicht anerkannten Religionsgemeinschaften Kenntnis genommen.
Denkbar ist zumindest für einen Teil der Kommission, dass man bezüglich der Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlichem Nutzen eine Gleichstellung der muslimischen und weiterer religiöser Gemeinschaften mit den anerkannten Religionsgemeinschaften erreichen könnte. Im Zusammenhang mit der Erneuerung des Rahmenkredits für staatliche Beiträge an die anerkannten Religionsgemeinschaften für eben diese Leistungen ist dies eine Frage, mit der sich die Politik nicht unmittelbar, aber in Zukunft auseinandersetzen kann. Die Kommission sieht keine Veranlassung für einen parlamentarischen Vorstoss, um beispielsweise ein Anerkennungsgesetz für muslimische Glaubensgemeinschaften zu fordern. Nach Einschätzung der STGK ist die gesellschaftliche und politische Bereitschaft dafür auf beiden Seiten momentan nicht vorhanden.
Hingegen sollen die institutionellen Kontakte gepflegt und das Gespräch für eine Zusammenarbeit auf Projektbasis, wo aus Sicht des Staates angezeigt, gesucht werden.»
Den ganzen Bericht finden Sie hier.
Den Link zum Jugendparlament Kanton Zürich finden Sie hier.
Quelle: kantonsrat.zh.ch, 26.09.2018
Bildquelle: Basierend auf Screenshots von kantonsrat.zh.ch und jupa-zh.ch vom 26.09.2018