Am 30. November 2003 kommen drei Vorlagen vor das Zürcher Volk, welche das Verhältnis zwischen Staat und Kirche neu regeln sollten. Insbesondere sollte die Möglichkeit zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften gegeben werden.
Sowohl der evangelische Kirchenrat als auch die Röm.-kath. Zentralkommission sowie beide Kirchensynoden unterstützen alle drei Vorlagen. Sie sprechen sich seit Jahren für die Anerkennung von weiteren Religionsgemeinschaften aus, insbesondere für die Ausdehnung der Anerkennung auf weitere christliche Kirchen sowie auf jüdische und muslimische Gemeinschaften.
Die VIOZ sieht im Anerkennungsgesetz die Chance, dass die islamische Gemeinschaft an den demokratischen Prozessen unseres Staates teilhaben und ihren Beitrag dazu beisteuern kann.