sallū fî buyūtikum – Betet in euren Häusern (Wohnstätten)

Mrz 16, 2020 | Archiv, Medienspiegel

As-Salamu alaykum 

Die VIOZ empfiehlt den Imamen ihren Mitgliedern (heute am Freitag, 20. März 20) eine Videobotschaft zu richten. Es gilt die Menschen zu ermutigen und motivieren den Beitrag jedes einzelnen zu leisten in dem wir uns an die von den Behörden vorgegeben Regeln halten. 

Wichtig!!!
Dies hat nicht den Wert des Freitagsgebets und soll dieses auch nicht ersetzen!

Wir bitten die Imame ihre tägliche Botschaft uns zu schicken, damit wir diese via Facebook, VIOZ Webseite und Whatsapp veröffentlichen können und die Botschaft so all unsere Mitglieder erreicht. 

Bitte denkt daran, dass auch denen ein Dank erwiesen werden soll die ihren Beitrag bei der Arbeit oder privat leisten

Mit bestem Dank und Dua,

VIOZ Vorstand

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Zürich, 16. März 20

As-salamu alaykum liebe Geschwister

Wie ihr bereits mitbekommen habt, hat der Bundesrat heute einen nationalen Notstand erklärt. Demzufolge empfiehlt der Vorstand der VIOZ sämtliche Moscheen bis 19. April zu schliessen.

In gewissen Ländern wurde im Adhan (Gebetsruf) die Variante ausgerufen, die der Prophet bei schlechten Wetterverhältnissen auszurufen pflegte. Statt haya‘ alas-Salah (eilt zum Gebet) wurde ausgerufen sallū fî buyūtikum (betet in euren Häusern-Wohnstätten). Dies ist eine Ausnahmezustand und es liegt an uns allen, dass wir unseren Beitrag in der Gesellschaft leisten.

Möge Allah (swt) euch und eure Familien schützen. Betet und bittet Ihn die Kranken zu heilen und die Gesunden zu schützen.

 

Informationsmaterial Verhaltens- und Hygieneregeln:

Deutsch*

Shqip (Albanisch)

Türkiye (Türkisch)

اَلْعَرَبِيَّة (Arabisch)

English

(*weitere Sprachen können über den Link Deutsch in der Sprachauswahl abgerufen werden)

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Zürich, 13. März 20

As-Salamu alaykum

Am 13. März 20 hat der Bundesrat beschlossen, dass alle Schulen bis zum 4. April 20 geschlossen bleiben sollen, Veranstaltungen mit über 100 Personen werden verboten und in den Restaurants dürfen sich nicht mehr als 50 Personen aufhalten. Im Hinblick auf die ausserordentlichen Umstände, die Entscheidungen und Empfehlungen des Bundesrates, wie auch dem Tatbestand, dass diverse islamischen Dachverbände diese Entscheidung getroffen haben, aber auch zum Schutze der Bevölkerung wie auch unserer Gemeinschaften, empfiehlt der Vorstand der VIOZ allen Mitgliedsorganisationen das Freitagsgebet bis auf weiteres auszusetzen, bzw. nicht zu organisieren.  

Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus hat der Vorstand ebenfalls entschieden, dass die VIOZ Mitgliederversammlung von Sonntag 22. März 20 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.

Um das Übertragungsrisiko zu verringern, hat die kantonale Gesundheitsdirektion Empfehlungen kommuniziert und auf deren Grundlage hat die VIOZ-Sicherheitskommission eine Risikoeinschätzung für die Durchführung der Mitgliederversammlung und den Versammlungen zum Freitagsgebet durchgeführt. Die Mitgliederversammlung wie auch das Freitagsgebet werden als Risikoveranstaltungen eingestuft und deshalb soll beides nicht durchgeführt und organisiert werden.

Der primäre Grund dieser Empfehlung ist die räumliche Nähe der anwesenden Personen, welche über eine längere Zeit neben- oder hintereinander sitzen. Zudem nehmen an den Freitagsgebeten ältere Personen teil, welche zu einer der besonders gefährdeten Personengruppe zählen.

Die Weisungen zu Hygienevorschriften und Veranstaltungen bleiben weiterhin bestehen und wir bitten Sie diese zu befolgen.

Wir stehen weiterhin zur Verfügung und sind unter 043 343 03 25 erreichbar.

VIOZ Vorstand

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