GMS vom 14. Juni 2018: «GMS-Standpunkt: Weihnachtslieder und Religiöse Freiheit»

Jun 14, 2018 | Archiv, Medienspiegel

VIOZ ist durch ihren Präsidenten Dr. Mahmoud El-Guindi im Vorstand der GMS vertreten.
Diese widmet ihren ‚GMS Standpunkt Juni 2018‘ der Religionsfreiheit, wie sie die Bundesverfassung garantiert ist und verbietet, jemanden zu religiösen Handlungen oder Bekenntnissen zu zwingen.

“Im Dezember 2016 verweigerte ein muslimischer Vater seinen Kindern die Teilnahme an einer Singprobe von Weihnachtsliedern in einer Kirche. Dafür wurde er mit einem Strafbefehl gebüsst, gegen den er sich vor der nächsthöheren Instanz, dem Bezirksgericht, ohne Erfolg zur Wehr setzte. […] Da der Vater den Weiterzug ankündigte, ist das Verfahren derzeit hängig. […]

Hier wurden Kinder verpflichtet, gegen den Willen ihrer Eltern in einem offenbar religiösen Kontext in der Kirche religiöse Lieder zu singen. Ist das mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar? Es wird, wenn vielleicht auch nur indirekt, verlangt, ein Bekenntnis abzulegen, das einzufordern nicht zulässig ist. Auch wenn das Christentum in unserem Land die Religion ist, welcher die Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger angehören, heisst das noch lange nicht, dass Angehörige der Minderheitsreligionen – noch dazu per Strafbefehl – dazu gezwungen werden können, Weihnachts- oder Kirchenlieder in einem religiösen Kontext vorzusingen. […]

Die Teilnahmepflicht ist deshalb absolut unverständlich, nicht akzeptabel und nicht hinzunehmen. […] Alles andere widerspricht der von der Bundesverfassung garantierten Religionsfreiheit. […] Ob der Entscheid des Bezirksgerichts formaljuristisch korrekt gewesen ist, wie der betreffende Richter festhielt, hat das Obergericht zu entscheiden. Staatspolitisch ist er aber in jedem Fall fragwürdig. Die Religionsfreiheit, wie sie die Bundesverfassung garantiert, verbietet, jemanden zu religiösen Handlungen oder Bekenntnissen zu zwingen. Jeglicher diesbezügliche Zwang ist ganz grundsätzlich abzulehnen.”

Den ganzen GMS Standpunkt Juli 2017 finden Sie hier.

Quelle: gms-minderheiten.ch, 14.06.2018
Bildquelle: Screenshot gms-minderheiten.ch vom 14.06.2018

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