Bundesrat: Gemeinschaftsgebete können ab dem 28. Mai unter Auflagen wieder stattfinden

Mai 20, 2020 | Archiv, Medienspiegel

Ab dem 28. Mai 2020 sind Gottesdienste und Feiern aller Religionen unter Einhaltung von Massnahmen wieder erlaubt. 
Es müssen jedoch zwingend Schutzkonzepte befolg werden.
Dies hat der Bundesrat an der Sitzung vom 20. Mai 2020 entschieden.

Die nötigen Schutzkonzepte haben wir gemeinsam mit der FIDS bereits erarbeitet und bald wird ein kurzes Animations-Video veröffentlicht, das ein einfaches Verständnis aller Schutzmassnahmen ermöglicht.
Moscheen müssen bspw. eine Nachverfolgung von Infektionsketten sicherstellen.
Weitere Informationen werden wir isA in den nächsten Tagen auf unserer Website veröffentlichen. 

Medienmitteilung des Bundesrats

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