Ende März 2004 hat die zuständige Kommission des Verfassungsrates der Öffentlichkeit ihre Anträge zur Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirchen/Religionsgemeinschaften vorgelegt.
In einem Brief an die im Verfassungsrat vertretenen Fraktionen befürwortet die VIOZ, dass die beiden jüdischen Gemeinden ‹Israelitische Cultusgemeinde Zürich› und ‹Jüdische Liberale Gemeinde› anerkannt werden sollen. Gleichzeitig sollte aber auch die grundsätzliche Möglichkeit der Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften in der neuen Verfassung verankert werden.