«Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) widmet die 42. Ausgabe des Bulletins TANGRAM den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen Integrationsarbeit und Rassismusbekämpfung. Beide sind unverzichtbar, ergänzen sich und bezwecken im Wesentlichen, allen Menschen das Zusammenleben im Respekt der in unserem Rechtsstaat garantierten Grundrechte zu ermöglichen. Rassismus betrifft aber nicht nur die Ausländerinnen und Ausländer – ein dunkelhäutiger Schweizer, eine muslimische oder jüdische Schweizerin oder eine jenische Familie können rassistischer Aggression und Diskriminierung ausgesetzt sein.»
Belkis Osman-Besler, Vizepräsidentin der Vereinigung Islamischer Organisationen in Zürich beantwortet hierzu Fragen an wen sich Opfer von Diskriminierung wenden können.
Den ganzen Beitrag finden Sie im Tangram 42 auf Seite 92 hier.
Quelle: ekr.admin.ch, 01.12.2018
Bildquelle: Screenshot von ekr.admin.ch vom 01.12.2018