Stellungnahme zur Annahme der Motion Quadri Lorenzo betreffend Islamische Gebetsstätten durch den Nationalrat am 26.09.2017

Sep 27, 2017 | Archiv, Medienspiegel, VIOZ News

Die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich schliesst sich betreffend der gestern im Nationalrat angenommenen Motion von Lorenzo Quadri (Islamische Gebetsstätten. Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht) dem ablehnenden Votum des Bundesrates an.

Der Vergleich mit Österreich ist bestenfalls dürftig, da in Österreich die Islamische Glaubensgemeinschaft öffentlich-rechtlich anerkannt ist, mit all den damit einhergehenden Rechten und Pflichten. Bis Dato ist dies noch in keinem Kanton in der Schweiz der Fall.

Die Forderung nach Predigten in der Landessprache ist ein sehr verständliches Anliegen, welches vermutlich von einer Mehrheit der hiesigen Muslime geteilt wird. Jedoch werden dabei zwei Punkte übersehen. Einerseits gibt es viele andere religiöse Gemeinschaften, die ebenfalls ihren Kultus in einer Fremdsprache leben. Eine Sonderregelung für Muslime käme einer gesetzlich verankerten Ungleichbehandlung gleich. Andererseits wünschen sich die in Moscheen und Verbänden organisierten Muslime in der Schweiz seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten Ausbildungsstätten im Inland für Imame. So kann z. B. eben auch sichergestellt werden, dass die Imame in einer Landessprache predigen.

Ebenso ist ein transparenter Finanzausweis der muslimischen Gemeinschaften ein Anliegen welches wir teilen und welches bis anhin im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Ordnung durch die muslimischen Gemeinschaften eingehalten wird. Ein spezifisches Verbot der Annahme von finanziellen Mitteln aus dem Ausland für muslimische Gemeinschaften würde ebenfalls eine gesetzlich verankerte Ungleichbehandlung bedeuten. Andere Religionsgemeinschaften dürften weiterhin ausländische Mittel für die Finanzierung ihrer Aktivitäten nutzen.

Von extremistischen Kleinstgruppen und Predigern ausgehende Risiken lassen sich bereits mit dem geltenden Recht (zuzüglich allfälliger punktueller Verschärfungen) bekämpfen. Die durch diese Motion vorgeschlagene Regelung trifft solche Randerscheinungen nicht. Weder haben Extremisten i.d.R. Moscheen, noch Imame oder transparente Strukturen. Die in letzter Zeit bekanntgewordenen Fälle von verlautbarten gewaltextremistischen Predigten in Biel oder Winterthur wurden nicht von Imamen gehalten, sondern von Predigern ohne entsprechende Ausbildung.

Es sind gerade die neuen Migranten, die auf Moscheen angewiesen sind, die sie im Sozialisierungsprozess begleiten. Probleme treten dort auf, wo man sich mit diesen Aufgaben beschäftigt um diesen entgegen zu wirken. Gerade solche Moscheen sind jedoch aufgrund der schwächeren ökonomischen Basis ihrer Mitglieder darauf angewiesen, Gelder nicht von ihren Mitgliedern zu erhalten, sondern auf anderen Wegen wie beispielsweise über Stiftungen, die bereits heute vollumfänglich unter der Aufsicht des Kantons stehen. Etablierte Gemeinschaften, auch wenn sie eine Verbindung zum Ausland aufweisen leisten einen grossen Beitrag in unserer Gesellschaft.

Pflichten können nicht ohne Rechte eingefordert werden. Ein Verbot von Auslandsfinanzierung, finanzielle Transparenz und Predigten in der Landessprache – ja, aber mit gleichzeitiger öffentlich-rechtlicher Anerkennung, Finanzierung der Gemeinschaften durch inländische muslimische Steuergelder analog zu den Landeskirchen und dem Schaffen von Ausbildungsstätten für Imame.

Muslimische Gemeinschaften und Imame sollten im öffentlich-politischen Diskurs nicht diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden. Laut aktuellsten Umfragen und Studien sind die Muslime in der Schweiz besser integriert als in anderen europäischen Ländern. Junge Muslime können wenig anfangen mit einem radikalen Islam.

Statt Importen von Problemen aus dem (näheren) Ausland und dem sturen Kopieren gesetzlicher Lösungen für ebendiese Probleme ist eine Rückkehr zu einer vernünftigen und realen öffentlichen Debatte im Sinne des gemeinsamen Zusammenlebens und gesamtgesellschaftlichen Dialoges angebracht.

 

Quelle: parlament.ch, 26.09.2017
Beitragsbild: Screenshot von parlament.ch vom 27.09.2017

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