Watson.ch vom 3. April 2016: «Schüler dürfen Lehrerin Händedruck verweigern – Entscheid einer Basler Schule spaltet Muslime»

Apr 3, 2016 | Archiv, Medienspiegel

Im Nachgang der SRF1 Arena-Sendung vom Freitag 1. April wird die Frage diskutiert, ob SchülerInnen einer Lehrperson die Hand geben müssen bzw. ein Pflicht zur körperlichen Berührung besteht.
Michael Weiss, Geschäftsführer des Lehrervereins Baselland LVB hält die Therwiler Vereinbarung für einen Fehler.

VIOZ-Mediensprecher M. Muhammad Hanel klärt hierzu über den diesbezüglichen thematischen Hintergrund auf.

“[…] Aus welchen Gründen Oberstufenschüler den Händedruck ablehnen, erklärt M. Muhammad Hanel, Mediensprecher der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ). In einem Blog legt er ausführlich dar, was für das Berührungsverbot spreche: Es gehe um Höflichkeit, um Respekt und auch um «Hochachtung vor der selbstbestimmten Souveränität jedes Individuums».
Bezogen auf die Schule ergänzt er: «Diese Regelung der höflichen Zurückhaltung gilt nicht für Kinder (Knaben oder Mädchen), sondern für adoleszente Menschen beiderlei Geschlechts. Also für geschlechtsreife junge Frauen und Männer gleichermassen in Hinblick auf das jeweils andere Geschlecht.» […]”

Den ganzen Artikel finden Sie hier.

Quelle: watson.ch, 03.04.2016

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