Medienmitteilung der GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus
Die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) begrüsst den einstimmigen Entscheid des EGMR, in welchem der Gerichtshof die Meinungsäusserungsfreiheit der Stiftung vollumfänglich schützt.
Gemäss Urteil des EGMR verletzte die Schweiz die Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK) der GRA, als sie der Stiftung verbot, eine Rede des Präsidenten der Jungen SVP Thurgau im Kontext der Debatte um die Minarettinitiative auf ihrer Internetseite ( Chronologie der rassistischen Vorfälle ) als « verbaler Rassismus » zu bezeichnen.
Der E GMR hebt insbesondere hervor, dass die GRA in einer demokratischen Gesellschaft eine ähnliche «Wa t ch dog – Funktion» einnimmt wie die Presse und dass sich die Meinungsäusserung im Rahmen einer hitzig geführten politischen Debatte abspielte.
Im Gegensatz zum Bundesgericht h ält der EGMR fest, dass das Werturteil der GRA, wonach die Aussage des Präsidenten der Jungen SVP Thurgau « verbalen Rassismus » darstellt, eine sachliche Grundlage aufweise. Der EGMR folgte dabei der Meinung der GRA , dass der Begriff des Rassismus im Rahmen einer politischen Debatte nicht auf den strafrechtlichen Rassismusbegriff verengt werden sollte ; auch die GRA ha t zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass die Äusserungen des Präsidenten der Jungen SVP Thurgau strafrechtlich relevant sind .
Mit Bezug a uf künftige politische Auseinandersetzungen zeigt das Urteil, dass Raum für freie Meinungsäusserungen und Wertungen besteht. Politiker, die sich für polarisierende Initiativen stark machen, müssen damit rechnen, dass ihr Handeln und ihre Äusserungen von de r Öffentlichkeit und NGOs wie der GRA kritisch gewertet werden. Dieser Erfolg ermutigt die GRA , sich weiterhin unbeirrt gegen jegliche Art von Rassismus einzusetzen .
Eine Zusammenfassung des Sachverhaltes und Urteils finden Sie hier:
Pascal Pernet Präsident des Stiftungsrates p.pernet@gra.ch +41 (0)58 666 89 66 |
Dr. Dominic Pugatsch Geschäftsführer d.pugatsch@gra.ch +41 (0)58 666 89 66 |