Rat der Religionen: Religion nicht für Wahlkampf missbrauchen!

Dez 1, 2006 | Archiv

Communiqué Rat der Religionen

Der Schweizerische Rat der Religionen (SCR) wendet sich gegen die Instrumentalisierung von Religion für politische Zwecke und die grundsätzliche Infragestellung der Antirassismusstrafnorm…

Der Schweizerische Rat der Religionen (SCR) wendet sich gegen die Instrumentalisierung von Religion für politische Zwecke und die grundsätzliche Infragestellung der Antirassismusstrafnorm.

Die Integration von Menschen aus anderen Kulturen und Religionen stellt eine anspruchsvolle Herausforderung dar. Das Ziel muss eine von gegenseitiger Achtung und Respekt getragene Gesellschaft sein, sagten die Mitglieder des SCR an ihrer zweiten Sitzung vom 24. November 2006 in Bern.

Die jüngsten wahltaktischen Versuche, Religion politisch zu instrumentalisieren, beobachtet der Schweizerische Rat der Religionen mit grosser Sorge. Verunsicherungen in der Bevölkerung werden in unverantwortlicher Weise für die eigene parteipolitische Profilierung benutzt. Über Standorte von Minaretten oder konfessionelle Abteilungen in öffentlichen Friedhöfen muss offen diskutiert werden. Es kann aber keine rechtsstaatliche Lösung sein, durch die Verfassung geschützte Freiheitsrechte für einzelne Religionsgemeinschaften z.B. mit einer Volksinitiative gegen Minarette ausser Kraft zu setzen.

Der Versuch, die Antirassismusstrafnorm zu diskreditieren oder abzuschaffen, setzt ein falsches Signal. Menschenverachtendes Unrecht beginnt stets mit der Relativierung oder Leugnung der Opfer staatlicher, ethnischer oder religiöser Gewalt. Für den Rat der Religionen geht es bei der vom Schweizer Volk im Jahr 1994 beschlossenen Einführung der Antirassismusstrafnorm um den Schutz des wichtigsten Rechtsgutes: der Menschenwürde.

Der Schweizerische Rat der Religionen ist sich durchaus bewusst, dass die Antirassismusstrafnorm in einzelnen Bereichen Anwendungsprobleme mit sich bringt. Diese können aber gelöst werden. Der Gehalt der Antirassismusstrafnorm schränkt nicht die Freiheit der Meinungsäusserung ein, sondern ist im Gegenteil die Basis für eine humane und rechtsstaatliche Demokratie.

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