Entscheidungskriterien für die Bestimmung des Datums Islamischer Feiertage in Europa

Jun 23, 2014 | Archiv, Islamische Feiertage

Koran read

Die islamische Zeitrechnung beginnt am 16. Juli 622 n.C, mit dem 1. Muharram, dem von der islamischen Tradition festgelegten Datum der Hidschra, der Auswanderung des Propheten Muhammad aus Mekka nach Medina. Der islamische Kalender rechnet nach Mondjahren. Ein islamischer Monat beginnt immer mit der Sichtung der jüngsten Mondsichel (Hilal). Besonders wichtig ist dies für den Fastenmonat Ramadan. Die Länge jedes Monats ist je nach Mondstellung 29 oder 30 Tage. Der im Westen benutzte gregorianische Kalender rechnet nach Sonnenjahren. Weil das Mondjahr kürzer als das Sonnenjahr ist (10 -11 Tage pro Jahr), wandern die vom Mondzyklus bestimmten Monate im Laufe mehrerer Jahrzehnte durchs Sonnenjahr, bis sie wieder zur gleichen Zeit, gemessen am Sonnenjahr, stattfinden. Somit verschieben sich auch die religiösen islamischen Festtage jedes Jahr 10 -11 Tage nach vorne.
Zur Bestimmung der Monate kommen grundsätzlich zwei Methoden zur Anwendung:

1. Sichtung der Mondsichel mit dem Auge. (Eine Überlieferung des Propheten Muhammad sagt: „Wenn ihr ihn (den Neumond) seht, dann fastet, und wenn ihr ihn wieder seht, dann beendet euer Fasten, und wenn seine Sichtung nicht möglich ist, so schätzt die Zeit dafür.“

2. Astronomische Vorausrechnung der Mondstellung, resp. das Zählen der Tage (der islamische Mondmonat hat entweder 29 oder 30 Tage – wichtig für die geographischen Gebiete, welche regnerisch und bewölkt sind und in welchen deshalb eine Sichtung des Mondes mit bloßem Auge nicht oder kaum möglich ist.) Über die Möglichkeiten der “globalen” und “lokalen” Sichtung weiter unten.

Basierend auf diesen zwei Methoden ergeben sich für die Muslime in der Schweiz, welche ursprünglich aus über 100 Ländern der Welt stammen, folgende Entscheidungsvarianten für die Bestimmung der Daten der Festtage:

I. Entscheidung nach „Mekka“, auch wenn eine faktische “Sichtung” der jungen Mondsichel (Hilal) wissenschaftlich nicht haltbar ist. Eine Vorgangsweise, die (vor allem bei den Daten für den Fastenmonat Ramadan) immer weniger Akzeptanz und Anwendung bei anderen muslimischen Ländern, resp. muslimischen Gemeinschaften findet. Meist sind die Daten von Saudi Arabien einen Tag zu früh, da die publizierte, angeblich erfolgte Sichtung durch wissenschaftliche, astronomische Fakten zu oft ausgeschlossen werden muss(te). Da die Pilgerfahrt (Hadsch) in Saudi Arabien stattfindet und der Feiertag des Schlachtopferfestes (Id al-Adha) im Rahmen der Pilgerfahrt angelegt ist – richten sich bei diesem Festtag allerdings mehr muslimische Gemeinschaften nach Saudi Arabischen Vorgaben als sie dies beim Fest des Fastenbrechens (Id al-Fitr) tun.

II. Entscheidung nach faktischer Sichtung in Mekka, in Einklang mit wissenschaftlichen Kriterien. Dies wäre für viele muslimische Gemeinschaften die bevorzugte Variante, welche allerdings nur durch entsprechendes Verhalten der Saudi Arabischen Führung möglich wird. (Siehe dazu die Problematik des Zeitfensters auf Seite 4).

III. Entscheidung nach dem islamischen Zentrum im Heimatland, mit oder ohne Rücksicht auf wissenschaftliche Sichtungskriterien. Um vor allem im Ausland für die zumeist ethnisch organisierten Vereine eine einheitliche Vorgangsweise und Feier am gleichen Tag zu ermöglichen, wird diese Variante bislang von den muslimischen Vereinen bevorzugt. Dies führt allerdings dazu, dass z.B. in der Schweiz manchmal von türkischen und arabischen oder anderen Vereinen unterschiedliche Feiertagsdaten angegeben werden. Da aber ohnehin mehrere Feiertage (entweder 3 bei Id al-Fitr, oder 4 bei Id al-Adha) sowohl in der muslimischen Welt, wie auch in der Schweiz vorgesehen sind, spielt es für die Praxis (Schulfreistellung) eine nur untergeordnete Rolle, wenn z.B. die Kinder arabischer Eltern an einem Tag feiern und die Kinder türkischer Eltern erst am nächsten Tag.

IV. Entscheidung nach faktischer erster Sichtung irgendwo auf der Welt, in Einklang mit wissenschaftlichen Kriterien. Diese Variante wird bislang nur von einer Minderheit unter den Muslimen in Gebieten bevorzugt, welche aufgrund ihrer geographischen Lage stets einen Tag mit der Sichtung des Hilals in südlicheren Gebieten hinterher “hinken” (z.B. Pakistan, siehe Sichtungskurven unten). In einer kommunikationstechnisch vernetzten, globalen Welt wäre sie m.E. eine zeitgemäße, gleichberechtigte Alternative zu Variante V.

V. Entscheidung nach möglicher faktischer Sichtung in definierten geografischen Bereichen (z.B. Europa) oder am aktuellen Standort (Schweiz), in Einklang mit wissenschaftlichen Kriterien. Diese Variante wird allgemein von den einzelnen muslimischen Stammländern bevorzugt (wenn nicht Variante I gewählt wurde). Hierbei sind Unterschiede in den Daten bis zu 2 Tagen aufgrund natürlicher Hindernisse für eine faktische Sichtung (z.B. bedeckter Himmel, geographische Lage) normal. Ausnahme bildet fast immer z.B. Europa aufgrund seiner nördlichen Lage, weshalb Unterschiede bis zu 3 Tagen möglich sind, wählte man diese Variante, den Hilal für das betreffende Gebiet (Schweiz) selbst gesehen haben zu müssen. Deshalb werden von den muslimischen Gemeinschaften in der Schweiz fast ausschließlich die Varianten I & III zur Anwendung gebracht.

VI. Entscheidung nach der mathematisch festgelegten Konjunktur des Neumondes, in Einklang mit wissenschaftlichen Kriterien ohne Rücksicht auf die faktische Sichtung. Diese Variante wird ebenfalls nur von einer Minderheit bevorzugt, welche eine Sichtung mit dem bloßen Auge überhaupt für überflüssig halten. Da diese Variante relevante Überlieferungen des Propheten Muhammad (s.a.s.) zur Thematik (siehe einleitende Worte oben) unberücksichtigt lässt, wird sie sich nie völlig durchsetzen, obgleich sie sich steigender Beliebtheit in den Führungsetagen erfreut. Unbestreitbar allerdings bleibt die einheitliche, pragmatische Umsetzbarkeit dieser rein mathematisch, astronomischen Festsetzungsmethode. VII. Entscheidung nach der mathematisch festgestellten Position des Neumondes über dem Horizont vor dem Sonnenuntergang in Mekka, ohne Rücksicht auf die faktische Sichtung. Dies ist eine erst seit wenigen Jahren praktizierte Variante, um das Datum für die islamischen Feiertage festzulegen und wird vom Europäischen Fatwa-Rat (Majlis Uruba lil-ifta’ wa-l-buhuth) und von ISNA (Islamic Society of North America) praktiziert, wobei der EFR als von Saudi Arabien dominiert bezeichnet werden kann. Vielleicht liegt es auch daran, dass 2010 zwar die Ramadanbeginndaten beider Organisationen übereinstimmten, aber bei Eid ul Fitr (aufgrund der willkürlichen Entscheidung Saudi Arabiens) es dennoch eine Abweichung gab (EFR zu früh!)

Diese Variante wird offenbar von “konservativen” Kräften befürwortet, welche sich erstaunlicherweise dennoch nicht scheuen, auf die physische Sichtung zu verzichten und durch “moderne” Berechnung ersetzen. Ob sich diese Variante an der Basis wird durchsetzen können erscheint zumindest fraglich, auch wenn sich viele der “modernen” muslimischen Staaten (auch das türkische Religionsamt) dafür entscheiden und dadurch der Anschein allgemeiner Akzeptanz erweckt wird. Eine offenbar dadurch legitimierte Methode, weil das entscheidende koranische Wort “basara” (sehen) durch den Begriff “erfassen, wahrnehmen” eine Bedeutungserweiterung erfährt … womit auch das “mathematische Erfassen” als legitimes “Sehen” interpretiert und erachtet wird. Eine Einschätzung die ich unter der Voraussetzung teile, wenn dabei die klare Bedeutung des “mit dem Auge Sehen” faktisch nicht unberücksichtigt bleibt! Somit kommt der mathematischen Berechnung nur die Überprüfung (Verifizierung/Falsifizieren) von faktischen Sichtungen zu!
VIII. Entscheidung nach “extended visibility” – mit Mekka im Zentrum der Betrachtung – ohne Rücksicht auf die faktische Sichtung. Kann die Neumondsichel über dem Horizont Mekkas zur Maghrib Zeit nicht entdeckt werden, so berücksichtigt man eine Sichtung in Richtung Westen bis zur Fajr Zeit. Im Extremfall kann das bedeuten, dass jene Länder, welche auf der gleichen Länge (Zeitzone) wie Mekka liegen, erst kurz vor Fajr erfahren, ob der Fastenmonat beginnt oder eben nicht – wenn man die faktische Sichtung berücksichtigte. Da bei dieser Methode die faktische Sichtung aber nicht berücksichtigt wird, sondern nur die mögliche Sichtung Richtung Westen, wird in Mekka zu einem Zeitpunkt, an welchem eine Sichtung tatsächlich, absolut noch gar nicht stattfinden konnte und vielleicht auch zur mekkanischen Fajr Zeit (also etwa 8 Stunden später) aus bestimmten meteorologischen Gründen faktisch auch gar nicht möglich werden wird – der Beginn des Monats Ramadan ausgerufen!

Diese Methode wäre eine, m. E. akzeptable, allerdings nur in Form einer Abwandlung, käme sie für die globale Sichtung zur Anwendung, wenn jedes Land (ganz unabhängig von einer zentralistischen Ausrichtung nach Mekka – welche theologisch zwar nicht zwingend begründbar ist, aber aus praktischen organisatorischen Gründen ihre Vorteile hat) seinen Beginn des Fastenmonats von der Benachrichtigung über die Sichtung irgendwo auf der Erde VOR der ‘Isha Zeit (nicht bis Fajr Zeit) abhängig machte! Dann könnte das Tarawih Gebet verrichtet und das Fasten am nächsten Morgen ordentlich begonnen werden.

Zusammenfassung:
Es ist aufgrund der Kugelform der Erde und der daher bestehenden Zeitzonen und Datumsgrenzen ohnehin nur in einer Illusion möglich, auf ein einziges, gleiches Datum für den Beginn und das Ende des islamischen Monats zu bestehen! Die gesuchte Einigkeit hinsichtlich der Feiertagsfestlegung unter den Muslimen kann also nicht im gleichen, ein und einzigem numerischen Datum nach westlichem Kalendarium gefunden werden – sondern doch nur in der Übernahme der gleichen, einen Methodik, nach welcher der Monatsbeginn festgelegt wird. Die gewünschte Methodik sollte aus meiner Sicht die verschiedenen Methoden maximal berücksichtigen.

a. Sehen mit dem Auge
Islam ist “einfach”, für den “einfachen” Menschen. Daher muss auch auf der einfachsten Methode – dem Sehen mit dem blossen Auge”, welches auch durch die Überlieferungen gefordert wird, beharrt werden, um die ursprüngliche Vitalität der Religion nicht durch eine “wissenschaftliche” Elite entführt zu sehen.

b. Mathematisch korrekte Berechnung
Natürlich sind Verfeinerungen im Verfahren des “Erkennens, des Sehens, des Wahrhabens, und Herausfindens, etc.” deshalb nicht ausgeschlossen und deshalb sind ganz grundsätzlich astronomische Berechnungen zulässig. Allerdings nicht, um das grundsätzlich Einfache, Korrekte, das Sehen mit dem bloßen Auge totalitär und elitär zu verdrängen, sondern eben um es zu verfeinern und durchaus mögliche Irrtümer, Falschsichtungen auszuschließen und eben nicht, um ein Datum wider die nicht erfolgte faktische Sichtung zu erzwingen!

c. Beginn des Tages mit Maghrib
Eine Selbstverständlichkeit, die allerdings in den Verlautbarungen nicht berücksichtigt wird. Die Meldung z.B.: “Der Monat Ramadan beginnt am 1. Juli” heißt sie nun, dass das Fasten am 1. Juli in der Früh beginnt (weil der 1. Juli um 0:00 beginnt) oder heißt dies, dass der Fastenmonat Ramadan am 1. Juli nach Sonnenuntergang beginnt und das faktische Fasten deshalb erst in der Dämmerung des 2. Julis einzuhalten ist?

d. Globale und Lokale Sichtung sind beide als zulässige Möglichkeiten anzusehen
Aus den Überlieferungen geht hervor, dass beide Methoden – also, den Monatsbeginn nach erfolgter eigener Sichtung oder nach verlässlicher Verständigung von einem andern Ort, ohne am eigenen Ort, trotz all bester Bemühung und Umständen die Sichtung nicht erlebt zu haben – zulässig sind. Es gibt also keinerlei Anlass, die eine Methode der anderen vorzuziehen und es bleibt jedem Gemeinwesen selbst überlassen über diese Wahl zu entscheiden. In einer Welt, die allerdings – vor allem medial – global geworden ist, ziehe ich persönlich die globale Sichtung vor, welche auch die Anzahl der Gemeinwesen (am Längengrad und der Zeitzone ausgerichtet) vergrössert, die das gleiche Datum zu teilen vermögen.

e. Keine “erweiterte” Sichtungsberücksichtigung, welche über die lokale ‘Isha-Zeit” hinausgeht
Eine erweiterte faktische, wie auch kalkulatorische Sichtungsberücksichtigung, welche über die lokale ‘Isha Zeit hinausgeht halte ich für unangebracht. Bei der faktischen Sichtung einfach deshalb, weil nach dem Nachgebet (Salaat ul ‘Isha) die Menschen nach Hause gegangen sind in der Auffassung, dass der Mond nicht gesehen wurde, sich zur Ruhe begeben haben ohne Niyat (Absichtserklärung, eine Notwendigkeit für die religiöse Gültigkeit des Fastens) für das Fasten ausgesprochen zu haben. Von diesen Menschen zu verlangen, sie hätten bis in der Früh auszuharren und abzuwarten, ob irgendwo der Hilal ev. gesehen wurde, halte ich schlichtweg für unzumutbar.
Aus diesem Prinzip der Unzumutbarkeit heraus und weil die astronomische Kalkulation nicht “über” der faktischen Sichtung zu stehen hat, sondern dieser nachgereiht zu bleiben hat, (siehe Punkt a. und b.) sollte das Zeitfenster, innerhalb welchem man eine nicht lokal erfolgte Sichtung akzeptiert, als zwischen Maghrib (Abendgebetszeit) und ‘Isha (Nachtgebetszeit) liegend definiert werden.

Mondsichtbarkeitskurven für die nächsten Jahre und sämtliche Monate können hier eingesehen werden. Der neue Mond wird am 27. Juni 2014 um 08:08 Universal Time geboren. Die Sichtbarkeitskurven für den Monat Ramadan 1435 n.H. (2014 n.C.) zeigen, dass es am 27.Juni zur Zeit des Sonnenuntergangs überall auf der Welt völlig ausgeschlossen ist, den Hilal zu sehen.
Ausgenommen ev. in Südamerika mit optischen Hilfsmitteln. Zu dieser Zeit ist es in Asien, Afrika und Europa bereits nach Mitternacht. Am 28. Juni ist der Hilal in Afrika und Australien und unter perfekten Bedingungen in Saudia Arabien am Himmel zu entdecken. Deshalb sollte nach den Regeln der “globalen und lokalen Sichtung” global der 1. Ramadan am Abend des 28. Juni 2014 beginnen.

Der erste TAG des Fastens wäre somit der 29. Juni 2014. Dieses Jahr darf (allerdings wieder nicht) damit gerechnet werden, dass über dieses Datum Übereinstimmung herrschen wird – (da der Sichtungsvariante VII – erster Fastentag am 28. Juni ws. der politische Vorzug gegeben wird – Allah möge es verhindern). In Pakistan, welches sich nach den Regeln der “lokalen Sichtung” richtet, dürfte das Fasten am Morgen des 29. oder sogar des 30. Juni 2014 beginnen, isA.

20140627

20140628
Quelle: http://www.moonsighting.com/visibility.html & FAQ

Für den Feiertag Id al-Fitr im Jahr 2014 errechnet sich folgende Sichtbarkeitskurve:

20140727

Der neue Mond wird am 26. Juli 2014 um 22:41 Universal Time geboren und kann an diesem Tag absolut nirgendwo auf der Welt gesehen werden. Auch am 27. Juni kann der Hilal in Afrika, Asien, auch nicht in Saudi Arabien und Europa nirgendwo mit freiem Auge gesehen werden. Eventuell in Zentral und Südafrika mit bestem optischen Gerät (siehe Kurve).

20140728

Am 28. Juli 2014 kann der Hilal auf unserem Längengrad (in unserer Zeitzone) im Afrika und Saudi Arabien mit freiem Auge entdeckt werden. Das Fasten sollte somit gemäß den Regeln globaler Sichtung beendet werden!

Daher sollte gelten:
Der 1. Shawwal 1435, also der Feiertag Id al-Fitr sollte am Montagabend, dem 28. Juli beginnen und am 29. Juli 2014 vormittags das Festgebet stattfinden. Auch dieses Jahr gilt wieder, dass davon auszugehen sein wird, dass aus Saudi Arabien erneut eine wissenschaftlich unmögliche Sichtung gemeldet werden wird und über die Sichtungsvariante VII abgestützt das Festgebet in all jenen Ländern die Saudi Arabien folgen am 28. Juli 2014 stattfinden wird. Und Allah weiss es am Besten.

Den Text in pdf-Format finden Sie hier.

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